Änderungen Einreichung Rezeptgebühren
Per 01.01.2017 tritt eine neue Regelung zur Einreichung von Rezeptgebühren in Kraft.
Bisher wurden von den Krankenversicherern auch unterschriebene Jahreslisten der Apotheken akzeptiert und abgerechnet. Mit 2017 verlangen einige Versicherer die ausgestellten Belege (welche aufgrund der Registrierkassenpflicht verpflichtend ausgegeben werden müssen) und bearbeiten solche Listen nur noch aus den beiden vorangegangenen Jahren.
Deshalb empfehlen wir jegliche erhaltenen Belege ehestmöglich an unser Büro zur Einreichung zu übermitteln um etwaigen Verlust dieser vorzubeugen und eine schnellere Abrechnung zu gewährleisten.