Die landwirtschaftliche Haftpflicht

Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung

Die aktuelle Berichterstattung zum Fall der tödlichen Kuhattacke und gewisse öffentlich getätigte Wortmeldungen sorgen für große Verunsicherung unter den Landwirten. Daher sehen wir uns veranlasst, einen Blick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung zu werfen (vereinfachte Kurzdarstellung):

Was ist das Wesen der Haftpflichtversicherung?

Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem versicherten, landwirtschaftlichen Risiko entspringt. Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche Dritter privatrechtlichen Inhalts ab und erfüllt gerechtfertigte. Solche Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer erwachsen können, sind Personenschäden und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.

Was ist nicht versichert?

Wie bereits im vorherigen Punkt erläutert, erfüllt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche Dritter. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Eigenschäden und Schäden mitversicherter Personen nicht umfasst sind.

Neben weiteren, in den Bedingungen genannten Ausschlüssen (wie zB Kfz-Ausschluss, Tätigkeitsausschluss, etc.) erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden, die rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt oder in Kauf genommen wurden.

Aus dem Abstellen auf Schadenersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts lässt sich auch ableiten, dass strafrechtliche Konsequenzen nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind.

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Diese Frage kann nicht mit einem fixen Betrag beantwortet werden, sondern mit der grundsätzlichen Aussage: so hoch wie möglich. Die verschuldensabhängige Haftung (zB bei Holzschlägerungsarbeiten im eigenen Wald löst sich ein Baum und verletzt Wanderer) kennt keine Haftungsbegrenzung. Schadenersatzansprüche können – vor allem bei Personenschäden – enorm hoch sein.

Ist die Tierhaltung mitversichert?

Ja, in den gängigen landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherungen am Markt ist die Haftung als Tierhalter mitversichert. Dabei ist auf den örtlichen Geltungsbereich zu achten.

Das Risiko, das der landwirtschaftlichen Betriebstätigkeit entspringt, ist nicht zu unterschätzen. Die Haftpflichtabsicherung gehört zur Existenzabsicherung bzw. ist ein „Must-Have“ und sollte mit einer Rechtsschutzversicherung abgerundet werden.

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