Grobe Fahrlässigkeit - was ist das?!

Das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ ist in der Versicherungsbranche derzeit in aller Munde.

 

Was steckt dahinter?

 

  • 61 des Versicherungsvertragsgesetzes lautet:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die leicht fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls nicht zur Leistungsfreiheit führt. Im Einzelfall ist die Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit schwierig. Nicht selten findet die Beurteilung des Verschuldensgrades erst vor Gericht statt.

 

Als leicht fahrlässig gilt eine Handlung, wenn ein solcher Fehler einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passieren kann, der Eintritt des Schadens ist nicht unbedingt vorhersehbar. Bei grober Fahrlässigkeit handelt es sich um Verhalten, das ein ordentlicher Mensch keinesfalls an den Tag legt.

 

Einige Beispiele, die zu einem Wohnungsbrand führen können:

 

  • Verlassen des Raums ohne zwingenden Grund, wenn ein mit gekochtem Fett gefüllter Kochtopf auf der eingeschalteten Herdplatte steht (Wohnungsbrand)
  • Entsorgen des Aschenbecherinhalts in einem mit Plastikmüllsack ausgekleideten Plastikmüllkübel.
  • Verlassen des Raumes ohne zwingenden Grund, wenn die Kerzen des Adventskranzes noch brennen.

 

Daheim & Behütet Eigenheim- und Haushaltsversicherung

 

In den aktuellen Eigenheim- und Haushaltsprodukten verzichtet die Zillertaler Versicherung auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Das Schadenereignis darf sich jedoch nicht unter einer Bewusstseinsstörung oder wesentlichen Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente ereignet haben.

 

Wichtig: Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang die Leistungspflicht besteht, sind weitere Kriterien zu berücksichtigen: vorvertragliche Anzeigepflichten, Verhalten im Schadenfall (zB Schadenmeldepflicht), prämienmäßige Deckung, etc.

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