05.08.2021 Vertragsrechtschutz
Beispiel: Der von Ihnen bestellte PC wird bereits defekt geliefert. Der Verkäufer streitet dies ab.
Was tun?
Verfügen Sie über eine aufrechte Rechtschutzversicherung mit dem Baustein Vertragsrechtschutz, dann kann sie Ihr Rechtschutzversicherer bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen unterstützen. WICHTIG: Ausschlaggebend in der Rechtschutzversicherung ist immer der Eintritt des Schadenzeitpunktes und bei Neuverträgen ist die Wartefrist zu berücksichtigen.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Bei der Rechtschutzversicherung können zwei Varianten gewählt werden – 1x der Single-Rechtschutz und 1x der Familienrechtschutz.
Wie der Name bereits aussagt, gilt beim Single Rechtschutz nur der Versicherungsnehmer als versichert.
Beim Familienrechtschutz sind folgende Personen mitversichert:
- Der Versicherungsnehmer
- in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten, eingetragene Partner oder verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten
- deren Kinder –bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben),
- ab der Vollendung des 18.Lebensjahres (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), solange für diese Familienbeihilfe bezogen wird oder
- Unabhängig vom Bezug der Familienbeihilfe, wenn diese - Präsenz- oder Wehrersatzdienst leisten,- unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten stehen.
Hierbei handelt es sich nur um Beispiele – die genaue Definition der Angehörigen entnehmen Sie bitte aus Ihren Versicherungsbedingungen.
Was ist im Vertragsrechtschutz versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst zB die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus:
- Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers und seiner Angehörigen (Angehörige nur beim Familien Rechtschutz) Hinweis: in der Regel nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegen den Rechtschutzversicherer
- sonstigen schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen
- Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen (ausgeschlossen sind die Wahrnehmung rechtlicher Interessender der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder von ihm erworben werden; der Planung derartiger Maßnahmen; der Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des Grundstückerwerbes.)
Gerne sind wir Ihnen bei Fragen behilflich.
Viele Grüße
das Team der Zillertalerversicherung