28.07.2021 Urlaub mit Fahrradanhänger

Kein Problem, ein „rote Tafel“ für den Heckträger und los geht’s in den Urlaub oder?

Bis vor kurzem war die „rote Tafel“ im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn man zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das „A- Pickerl“, auf dem Fahrzeug oder Heckträger angebracht hatte.

Seit April besitzen nun die „roten Tafeln“, das internationale Unterscheidungszeichen und sind somit für das Ausland zulässig.

WICHTIG:

Es besteht keine Umtauschpflicht, wer eine „rote Tafel“ ohne Unterscheidungszeichen besitzt, muss die neuen „roten Tafeln“ erwerben. Die „roten Tafeln“ können bei der Zulassungsstelle bestellt werden, Lieferzeit ca. 1 Woche.

Achten Sie auf die länderspezifischen Regeln für die Heckträger bzw. für die Beleuchtung.

Zb.: Auf italienischen Straßen darf der Fahrradträger nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50x50) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.

Alternativ ist es auch möglich ohne „rote Tafeln“ mit einem Fahrradanhänger in den Urlaub zu fahren, vorausgesetzt das „normale hintere Kennzeichen“ wird auf den Heckträger umgesteckt.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt in den Urlaub!

Gerne organisieren wir für Sie die „roten Tafeln“! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

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