29.09.2021 - Winterreifenpflicht ab 01.November
Bald ist es wieder soweit ab 01.Novemeber besteht für KFZ Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen wieder die Winterreifenpflicht.
Was genau besagt die Winterreifenpflicht?
Bei winterlichen Bedingungen, gilt ab 01. November Winterreifenpflicht für PKW, Kombikraftwagen und LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5t. Wichtig ist auch die Profiltiefe der Winterräder, diese müssen bei einem Radialreifen eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen und bei einem Diagonalreifen von 5mm.
Was sind winterliche Bedingungen?
Wenn die Fahrbahn mit Matsch, Eis oder Schnee bedeckt ist, spricht man von einer winterlichen Bedingung.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 Euro drohen.
Was zahlt die Versicherung bei Missachtung der Winterreifenpflicht?
Bei Unfällen mit Sommerreifen kann Sie ein Mitverschulden treffen.
Beispiel: Ihr Auto ist mit Sommerreifen bestückt und Sie fahren auf einer Fahrbahn mit winterlichen Bedingungen. Aufgrund der vereisten Fahrbahn verlängert sich Ihr Bremsweg ungemein und kollidieren dadurch mit einem anderen KFZ. Wenn die Unfallursache in der Verwendung von Sommerreifen liegt, kann dies für Sie nachteilige Folgen haben. Bei Verletzung von Obliegenheiten sehen KFZ-Haftpflichtversicherungsbedingungen einen Regress bis EUR 11.000,00 der erbrachten Leistung vor.
Es muss eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch die Verwendung des Fahrzeuges vorliegen. In den meisten Fällen wird eine Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen als grob fahrlässig eingestuft.
Die Kaskoversicherung kann bei mangelhafter Bereifung – die Zahlung des Schadens wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen. Dies gilt, wenn noch ein weiterer Verstoß dazukommt wie zb. Telefonieren mit dem Handy am Steuer.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
das Team der Zillertalerversicherung